Der Digitalcheck bei KONSENS

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Hier sind fünf grundlegende Prinzipien, die für digitaltaugliche Gesetze zu berücksichtigen sind:

  1. Digitale Kommunikation sicherstellen
  2. Wiederverwendung von Daten & Standards ermöglichen
  3. Datenschutz & Informationssicherheit gewährleisten
  4. Klare Regelungen für eine digitale Ausführung finden
  5. Automatisierung ermöglichen

Die Digitalisierung begegnet uns in allen Lebensbereichen und hat die Art, wie wir arbeiten und leben, stark verändert. Online-Banking ist inzwischen Standard, Menschen kaufen immer öfter online ein und Videokonferenzen sind seit der Corona-Pandemie aus dem Berufsleben nicht mehr wegzudenken. Der technologische Wandel ist in vollem Gange. Ein Wandel, der auch für die Steuerverwaltung ein großes Thema ist, um die anstehenden und zukünftigen Herausforderungen zu bewältigen.

Eine zentrale Voraussetzung für digitale Leistungen und Prozesse in der Verwaltung sind digitaltaugliche Regelungen. Oft beschreiben Regelungen noch rein analog gedachte Prozesse und enthalten Vorgaben, die sich digital nicht ohne Weiteres umsetzen lassen. Um das zu ändern, gibt es seit dem 1. Januar 2023 den Digitalcheck. 

 

Was ist der Digitalcheck?

Der Digitalcheck schafft die grundlegenden Voraussetzungen für eine bessere digitale Umsetzbarkeit neuer Gesetzesvorhaben in der Zukunft. Er wird für neue Regelungen auf Bundesebene angewandt und vom Nationalen Normenkontrollrat (NKR) überprüft. Ziel ist es, Digitaltauglichkeit mitzudenken, sobald neue gesetzliche Regelungen entworfen werden.

 

Welche Rolle spielt der Digitalcheck für KONSENS?

Für das Vorhaben KONSENS ist der Digitalcheck ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Digitalisierung und Automatisierung der Arbeitsabläufe in den Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder. Der Digitalcheck bietet die Möglichkeit, die Gesetzgebung stärker mit den Umsetzungsbehörden in den Ländern zusammenzubringen. Die zentrale Organisationseinheit Anforderungsmanagement (ZOE ANF) begleitet so bereits Gesetzgebungsprozesse in KONSENS. Ziel ist es die Zusammenarbeit von allen Beteiligten weiter auszubauen und zu systematisieren, um so eine schnellere und effizientere Umsetzung steuerlicher Regelungen in Deutschland zu gewährleisten.

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