Großes vor – und schon viel erreicht: Wie modernisiert KONSENS die IT der Steuerverwaltung? Hier eine Übersicht der Meilensteine auf diesem Weg, vom Verwaltungsabkommen über das digitale Verfahren ELSTER Lohn II bis hin zu einem Ausblick ins Jahr 2022.

31.12.2022

Die Maßnahmen zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, die seit 2016 laufen, sind im Wesentlichen umgesetzt – zum Beispiel der Relaunch des ElsterOnline-Portals.

31.12.2021

Bei der Steuerfestsetzung können die Finanzämter nun auf den beim BZSt in einer Datenbank gespeicherten Datensatz mit Informationen über eine gemeldete grenzüberschreitende Steuergestaltung inklusive eigener Ermittlungsergebnisse des BZSt sowie des Ergebnisses der Auswertung mittels Datenabruf zugreifen. Das Gesamtvorhaben KONSENS ist somit maßgeblich an der Gewährleitung der Steuergerechtigkeit beteiligt.

31.12.2020

2020 war für das Gesamtvorhaben KONSENS ein erfolgreiches Jahr: GINSTER-Master wurde bundesweit eingesetzt und somit eine einheitliche Grunddatendatenbank in den Finanzämtern geschaffen. Außerdem hat KONSENS an der Bereitstellung der Corona-Wirtschaftshilfen mitgewirkt.

01.01.2019

Das KONSENS-Gesetz (externer Link) vom 14.08.2017 tritt in Kraft. »Zur erheblichen Verbesserung oder Erleichterung des gleichmäßigen Vollzugs der von den Ländern im Auftrag des Bundes verwalteten Steuern wirken Bund und Länder beim einheitlichen Einsatz von IT-Verfahren und Software sowie ihrer einheitlichen Entwicklung zusammen«, heißt es in Abschnitt 1, § 1.

01.01.2017

Bundesweit sind 159 einheitliche Software-Produkte in den Steuerverwaltungen im Einsatz. Am Vorhaben KONSENS arbeiten mehr als 600 Personen (Vollzeitstellen). Das jährliche Budget für die Umsetzung: rund 160 Millionen Euro.

01.01.2012

Weitestgehend einheitliche Festsetzungsverfahren in allen 16 Ländern: Dort arbeiten mehr als 100.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer einheitlichen Software, wenn sie die Steuerbescheide erstellen.

13.03.2011

Das digitale Verfahren ElsterLohn II löst die Lohnsteuerkarte aus Karton gänzlich ab. Seit Juli 2011 haben alle Finanzämter Zugriff auf die bundesweite Datenbank. Heute nehmen mehr als 2,3 Millionen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber an dem Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte teil und rufen die Lohnsteuerabzugsmerkmale ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer elektronisch ab.

31.01.2008

Die Grundinformationsdaten werden in einem einheitlichen Datenbanksystem verwaltet: GINSTER. Ab Herbst enthält die Suche eine länderübergreifende Namensabfrage. Bürgerinnen und Bürgern bekommen eine elfstellige steuerliche Identifikationsnummer.

01.01.2007

Das Verwaltungsabkommen KONSENS tritt in Kraft. Damit ist das Ziel festgeschrieben, ländereigene Lösungen nach und nach durch moderne KONSENS-Verfahren zu ersetzen.

01.01.2005

Das digitale Verfahren ElsterLohn I löst die Lohnsteuerbescheinigung aus Papier ab. Seit 2008 – nach dem Pilot und der Einführungsphase – werden jährlich ungefähr 55 Millionen Lohnsteuerbescheinigungen übermittelt. Damit ist die bundesweite, allgemeine Teilnahme am Verfahren ElsterLohn I erreicht.

09.07.2004

Die Finanzministerkonferenz entscheidet sich für die Entwicklung einer einheitlichen Software, gesteuert durch die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und den Bund. Vorgehen und Planungsprozess werden definiert, ein Qualitätsmanagement eingerichtet.

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