Das papierlose Büro – bald auch in Ihrem Finanzamt
Ein Finanzamt ohne Papierakten? Unvorstellbar? – Nicht für KONSENS!
Ein zentrales Ziel im Gesamtvorhaben KONSENS ist die Bereitstellung einer vollumfänglichen, einheitlichen und medienbruchfreien elektronischen Steuerakte. Diese soll die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Finanzämtern im gesamten Bundesgebiet maßgeblich bei ihrer alltäglichen Arbeit unterstützen. Sie stellt alle zum jeweiligen Steuerfall oder zur Person gehörenden Vorgänge lückenlos bereit und dokumentiert jede Art von Veränderung. Dadurch werden Vorgänge effizient und vollmaschinell erledigt und das Verwaltungshandeln wird vollständig dokumentiert.
Aber nicht nur Finanzbehörden, auch andere Behörden, Gerichte und Steuerpflichtige können adressaten- und bedarfsgerecht aufbereitete Informationen zum Steuerfall abrufen (soweit für diese relevant). Vorgänge werden vollautomatisiert und damit gänzlich papierlos ver- und bearbeitet und schließlich abgeschlossen.
Erste wesentliche Schritte sind getan. Die erste Stufe zur Umsetzung wurde bereits im Jahr 2019 für die Finanzämter bereitgestellt: Die digitalen länderübergreifenden Abgaben/-Übernahmen. Dabei werden die vorliegenden Daten problemlos elektronisch von einem Finanzamt zum anderen über Ländergrenzen hinweg übersandt. Ab Ende 2026 stehen weitere Leistungen bereit. Abgaben und Übernahmen sind dann vollumfänglich im Rahmen des "papierlosen Büros" über die elektronische Akte möglich.
Einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zum papierlosen Büro hat KONSENS 2023 erreicht. Seitdem werden sämtliche Schreiben auf Papier gescannt und digital an die zuständige Stelle geleitet. Dadurch ist die elektronische Akte bereits führend in folgenden Bereichen:
• Veranlagung und begleitende Tätigkeiten
• Rechtsbehelfsbearbeitung
• Bearbeitung der Anmeldesteuern
• Festsetzung von Einheits- und Grundstückswerten.
Weitere Bereiche werden nun sukzessiv folgen, um Schritt für Schritt das „papierlose Büro“ an die Stelle der Papierakten treten zu lassen.