Kurze Wege zwischen Gesetzgebung und IT 

Flexibel reagieren, schnell in allen 16 Ländern verfügbar! Das leistet KONSENS – auch bei der Energiepreispauschale.

Immer wieder beweist das Gesamtvorhaben KONSENS, dass das Zusammenspiel zwischen Politik und dem Vorhaben sehr gut funktioniert. Sogar kurzfristige Anliegen werden schnell und nahezu geräuschlos umgesetzt. Schon bei der Konzeption des Gesetzes zur Energiepreispauschale war neben dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Bundesarbeitsgruppe ESt (kurz für Einkommensteuer) mit beteiligt. Diese Bundesarbeitsgruppe vereint fundiertes Wissen von Bund und Ländern aus den Bereichen IT und Organisation sowie aus der Praxis der Finanzämter. Ihre Expertise wurde bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens berücksichtigt. So wurden Gesetzesformulierungen zur Energiepreispauschale einem „Digitalcheck“ (externer Link) unterworfen. Mit dem Digitalcheck werden Gesetze schon im Vorfeld auf ihre Digitaltauglichkeit geprüft und gestaltet. Diese bei KONSENS seit Jahren gelebte enge Zusammenarbeit zwischen Gesetzgebung, Fachseite und IT ermöglicht zügige Reaktionen auf Rückfragen und befördert eine schnelle, praxisnahe und digitaltaugliche Gesetzgebung.

Die Umsetzung der Energiepreispauschale hielt dennoch einige besondere Herausforderungen bereit: Der vom Gesetz vorgesehene Zeitraum zur Umsetzung umfasste weniger als sieben Monate. Andere, auch strategisch wichtige, Projekte mussten daher kurzfristig zurückgestellt werden. Nur die bereits existierende einheitliche KONSENS-Software ließ eine Umsetzung in derart kurzer Zeit zu.

Durch die konzipierten IT-Sonderläufe erfolgte die Auszahlung der Pauschale vollautomatisch, sodass Zusatzbelastungen sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch in den Finanzämtern verhindert wurden.

Das Beispiel der Energiepreispauschale zeigt erneut, dass durch ein frühes Zusammenspiel von Politik und dem Gesamtvorhaben KONSENS kurzfristige Projekte erfolgreich umgesetzt werden können. Das erfolgreichste eGovernment-Vorhaben der Verwaltung hat sich bei der Energiepreispauschale wieder einmal als unverzichtbar für Automationsunterstützung und Bürgerfreundlichkeit erwiesen.

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